Objekt des Monats August
Reichs-Urlaubsabkommen (in „Manteltarif für die sächsischen Steinkohlenwerke in den Revieren Zwickau, Lugau-Oelsnitz und Plauenschen Grund“)

1920
Drei Arbeitstage bezahlten Urlaub im Jahr nach einjähriger Tätigkeit – so steht es im Objekt des Monats, dem Reichs-Urlaubsabkommen vom 17. April 1920. Für das heutige Verständnis ist ein so geringer Urlaubsanspruch unvorstellbar, in der damalige Zeit war es ein großer Fortschritt.
Bezahlten Urlaub gab es im heutigen Deutschland weitestgehend seit den 1920er Jahren. Für den Bergbau regelte das Reichs-Urlaubsabkommen vom 17. April 1920 den Anspruch auf bezahlte freie Tage. Dieser war gestaffelt nach der Zeit, in der man bereits arbeitete. So bekamen Beschäftigte im Steinkohlenbergbau nach einem Jahr drei Arbeitstage im Jahr Urlaub bis hin zu neun Tage Urlaub bei siebenjähriger Tätigkeit. Für diejenigen die unter Tage gearbeitet haben, ging die Staffelung weiter: Sie erhielten nach zehn Jahren zehn Urlaubstage bis hin zu zwölf Tagen nach 20 Jahren.
Im Objekt des Monats sind auch weitere Bedingungen und die Durchführung des Urlaubs geregelt: Man erhielt den Urlaub etwa nur, wenn man mindestens ein Jahr ununterbrochen auf einem Bergwerk und davon mindestens sechs Monate beim selben Arbeitgeber tätig war. Eine weitere Regelung sah beispielsweise vor, dass bei unentschuldigtem Fehlen die Fehlzeit von den Urlaubstagen abgezogen wurde, allerdings ohne Bezahlung.
Das Reichs-Urlaubsabkommen war jedoch kein Tarifvertrag an sich, sondern musste in die Tarifverträge der einzelnen Bergbauregionen aufgenommen werden. So war die Urlaubsregelung auch Teil des Tarifvertrags zwischen dem Bergbaulichen Verein für Zwickau und Lugau-Oelsnitz und den Gewerkschaften vom 1. August 1921.
Das Objekt des Monats steht damit nicht für sich selbst. Daher ist es auch nicht einzeln abgedruckt, sondern befindet sich in der Publikation „Manteltarif für die sächs. Steinkohlenwerke in den Revieren Zwickau, Lugau-Oelsnitz und Plauenscher Grund“. Diese wurde 1921 herausgegeben und umfasste mehrere Verträge, Ordnungen und Anweisungen aus der Zeit.